Grundsätze der Rehabilitation
Die Rehabilitation ist abhängig von der genauen Operationstechnik und von der körperlichen Verfassung des Patienten.
Im Einzelnen werden sie auch individuell angepasst. Aufgrund der modernen minimal invasiven Operationstechniken beginnt die Nachbehandlung schon am Operationstag.
Eine optimale Nachbehandlung unter Anweisung führt zu einem optimalen postoperativen Ergebnis.
Vollständigen Bericht über die Nachbehandlung als PDF herunterladen:
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Ablauf der Rehabilitation
Hüftgelenkersatz
- Bis zur 6. Woche nach Operation keine forcierten Rotationsbewegungen
- Anwendung im Krankenhaus (bei stationärer Operation) ab dem ersten Tag nach der Operation
- Anwendung zu Hause nur in besonderen Fällen
- Antithrombosespritzen sind bis zum 14. Tag postoperativ notwendig (dabei regelmäßige Blutkontrollen)
- Schmerzmitteleinnahme so lange wie Schmerzen bestehen. Danach nicht mehr
- NSAR bis 14 Tage postoperativ
- Dieser hilft zum Abschwellen ist aber nicht zwingend nötig
- Beginnt bereits im Krankenhaus;
- Ambulante Physiotherapie ist für 2x/Woche für 6-12 Wochen empfohlen
- Der danach folgende Kraftaufbau kann ebenfalls gemeinsam mit der Physiotherapie erfolgen (Geräte dafür notwendig), die Anbindung an ein spezialisiertes Reha-Zentrum ist empfohlen
- Der erste Termin zur Nachkontrolle erfolgt nach der Anschlussheilbehandlung
- Der zweite Termin 3 Monate nach der Operation
- Der dritte Termin ca. 6-9 Monate nach der Operation
- Der vierte Termin ca. 1 Jahre nach der Operation
- Weitere Termine erfolgen im Jahresrhythmus
- Grundsätzlich können Nachkontrollen auch bei einem anderen Arzt erfolgen.
- Außerplanmäßige Kontrollen bei Problemen/Fragen sind jederzeit möglich
- Dieser beginnt schrittweise ab dem 4. Monat
- Bei gegebener Kraft, Stabilität, Ausdauer, Koordination und Funktion kann die volle Rückkehr in den Sport ab dem 6. Monat erfolgen
Anamnesebogen
Gerne können Sie sich vor Ihrem Termin unseren Anamnesebogen herunterladen und vorab Zuhause und in Ruhe ausfüllen. Bitte denken Sie bei Ihrem Erstbesuch sowohl an den ausgefüllten Bogen als auch Ihre Krankenversichertenkarte.